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   FG München, 04.12.2009 - 1 K 3501/08   

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https://dejure.org/2009,36269
FG München, 04.12.2009 - 1 K 3501/08 (https://dejure.org/2009,36269)
FG München, Entscheidung vom 04.12.2009 - 1 K 3501/08 (https://dejure.org/2009,36269)
FG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 1 K 3501/08 (https://dejure.org/2009,36269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erlass von Nachzahlungszinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von Nachzahlungszinsen durch das Finanzamt i.R.d. Einkommensteuerfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a; AO § 227
    Kein Zinserlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Zinserlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 3501/08
    Ob die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen worden sind, ist grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 3/04, BStBl II 2006, 155, m.w.N.).

    Gleichwohl hat der Gesetzgeber in Kenntnis dieses Umstands an der Verknüpfung der Vollverzinsung nach § 233a AO mit der jahrgangsbezogenen Steuerfestsetzung festgehalten und keine Sonderregelung für Fälle getroffen, in denen Steuernachforderungen in einem engen sachlichen Zusammenhang mit Steuererstattungen stehen (BFH vom 16. November 2005 in BStBl II 2006, 155, m.w.N.).

    In dem seiner Entscheidung vom 16. November 2005 (in BStBl II 2006, 155) zu Grunde liegenden Sachverhalt hat er sich dagegen eindeutig gegen einen Erlass ausgesprochen.

  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 3501/08
    Zweck der Regelungen in § 233a AO ist es, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden (Begründung zum Gesetzentwurf, BTDrucks 11/2157, S. 194).
  • BFH, 23.10.2003 - V R 2/02

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 3501/08
    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, statt aller: Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BStBl II 2004, 39).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 3501/08
    Diese Grundsätze gelten auch für den Erlass festgesetzter Zinsen nach § 233a AO (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 3501/08
    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob ein Gewinn in einem früheren oder späteren Veranlagungszeitraum als bisher zu besteuern ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).
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